Die Stiftung „ABTEI HEISTERBACH“
Die Stiftung „Abtei Heisterbach“ wurde im Jahr 1984 ins Leben gerufen und ist im Sinne des § 2 Abs. 1 StiftG NRW vom 21.6.1977 eine allgemeine selbständige Stiftung. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemmeinnütze Zwecke und kann darum Spendenbescheinigungen ausstellen.
Spendenkonto IBAN: DE43 3705 0299 0017 0050 00, BIC: COKSDE33XXX
„Die Stiftung verfolgt den Zweck, die ehemalige Abtei Heisterbach als kulturgeschichtliches Denkmal im Bewußtsein der Allgemeinheit zu erhalten. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden,
a) indem Maßnahmen zur Erhaltung der vorhandenen denkmalwerten Baulichkeiten unterstützt werden,
b) indem zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen Abtei Heisterbach angeregt und finanzielle Unterstützung gewährt wird, z.B. durch die Vergabe von entsprechenden Forschungsstipendien,
c) durch Öffentlichkeitsarbeit, z. B. durch Zuschüsse zur Veröffentlichung von Schriften über die ehemalige Abtei Heisterbach, Führungen etc.“ (Satzung §2, Abs. 2)
Die Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Das Kuratorium besteht aus den geborenen Mitgliedern: 2 Vertreter(innen) der Genossenschaft der Cellitinnen nach der Regel des Hl. Augustinus, dem Pfarrer der kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Oberdollendorf, dem Abt des Klosters Marienstatt, einem Vertreter des Erzbistums Köln, dem Landesdirektor des Landschaftsverbandes Rheinlandes, dem Landeskonservator des LVR, dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises und einem weiteren Vertreter des Kreises, dem Bürgermeister der Stadt Königswinter und einem weiteren Vertreter der Stadt, dem Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Siegburg. Hinzu kommen drei weitere kooptierte Mitglieder, von denen mindestens einer wissenschaftlich befähigt sein muß.